Termin vereinbaren
Terminabsagen mussen mindestens 24 Stunden vorher – telefonisch oder per Email erfolgen. Bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Vorkommnissen wird der Einzelfall mit dem Patienten/ der Patientin besprochen. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen konnen dem Patienten/ der Patientin die Kosten gemass 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden. Die Ausfallgebuhr betragt 30 € pro verpasster Behandlung. Diese Kosten konnen nicht von der Kasse erstattet werden.
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